Erklärung zur Barrierefreiheit (RUEFA)

Die Ruefa GmbH ist bemüht, ihre Webseiten (ruefa.at, hotels.ruefa.at, pauschal.ruefa.at, staedte.ruefa.at, sport.ruefa.at, studienreisen.ruefa.at, kreuzfahrten.ruefa.at, cruisaroo.at und  gutscheine.ruefa.at) und Reiseunterlagen (PDFs) im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz idgF (BaFG) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) barrierefrei zugänglich zu gestalten. 

Dabei wurde der Standard für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 – so weit wie möglich eingehalten (Mindestscore via Google Lighthouse von 90 %). 

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen: 

Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download bereit, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Benötigen Sie Hilfe bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten, wenden Sie sich bitte an info@ruefa.at. Wir versuchen Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen. 

PDF-Dokumente (z. B. Reiseunterlagen) aus unseren Mid-Office-Systemen werden aktuell nicht durchgehend barrierefrei erstellt. Unsere internen und externen Entwickler arbeiten jedoch bereits an der automatisierten Erstellung von barrierefreien PDFs. Zwischenzeitlich erfolgt eine manuelle Erstellung von Reiseunterlagen für die barrierefreie Darstellung an Endkunden auf Basis von internen Vorlagen. 

Digitale Kataloge (Flippingbooks) sind nicht barrierefrei. Allerdings sind sämtliche Inhalte (insb. Reiseausschreibungen) auch auf den jeweiligen Webseiten im barrierefreien Format verfügbar. 

Eingebettete Elemente aus Sozialen Medien (Facebook, Flickr, Instagram, Youtube etc.), welche auf der Startseite und einigen Modulseiten eingebunden sind, werden für die Anzeige von Bildern und aufgezeichneten Videos aus externen Quellen verwendet. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllt diese die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien nicht (z.B. 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte, 1.2.2 Untertitel aufgezeichnet). 

Grundsätzlich werden die Inhalte in E-Mails, insbesondere unsere Newsletter barrierefrei angeboten, die barrierefreie Darstellung dieser Inhalte ist jedoch vom jeweiligen E-Mail-Client (z.B. Outlook, Thunderbird) abhängig und liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. 

Einige Bilder unserer Webseiten sind rein dekorativ. Die Inhalte werden gelegentlich, jedoch nicht durchgehend durch begleitende Textbeschreibungen vermittelt (z.B. bei Sehenswürdigkeiten), sodass die Informationen auch ohne Bild zugänglich sind. 

Zur Unterstützung der barrierefreien Information bietet Ruefa alternativ die persönliche Betreuung in Filialen sowie die Kommunikation via E-Mail und Telefon. 

 

  • Unverhältnismäßige Belastung: 

Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente (etc.) barrierefrei zu gestalten. 

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Die nachträgliche Behebung dieser Dokumente stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.  

Die aufgelisteten Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden laufend korrigiert. 

  • Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: 

Auf der Website sind ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen, und ist bei diesen derzeit keine umfassende Änderung geplant. 

Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern (insb. anderen Reiseveranstaltern) enthalten, die weder von uns entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden. Für diese Inhalte kann in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. Unsere Partner wurden über die Anforderungen der Barrierefreiheit informiert.  

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.  

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten (Google Lighthouse) vorgenommenen Bewertung nach WCAG 2.1 im Jahr 2025. 

 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten 

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. 

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per EMail mitzuteilen. 

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. 

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@ruefa.at. 
  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.